Wofür wir uns einsetzen – Schutz für alle Frauen und sichere Finanzierung

Opfer zahlen

Nicht nur die Opferzahlen geschlechtsspezifischer Gewalt sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen, sondern auch die Summen, die Opfer zahlen müssen, um in Deutschland Schutz vor Partnergewalt zu erhalten. Dabei wissen die meisten Menschen nicht, dass in Deutschland nur für Täter ihre „Unterkunft“ vollständig finanziert wird – sofern sie überhaupt zu einer Haftstrafe verurteilt werden. In den allermeisten Fällen Häuslicher Gewalt müssen Täter nicht einmal mit einer Geldstrafe rechnen. Frauen, die vor ihrem gewalttätigen Partner in ein Frauenhaus fliehen, müssen für ihre „Unterkunft“ hingegen selbst aufkommen. Nur diejenigen Frauen und Kinder, die Anspruch auf SGB II Leistungen haben und das auch mit allen notwendigen Belegen nachweisen können, erhalten finanzielle Hilfen… unter Auflagen. Frauen mit eigenem Einkommen müssen für den Schutzraum und sogar für die Beratung im Frauenhaus zahlen. Diese skandalöse Praxis muss endlich beendet werden. Warum das so ist? Weil Bund, Länder und Gemeinden es auch nach 40 Jahren Frauenhausarbeit nicht geschafft haben ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung, nämlich Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, durch die auskömmliche Finanzierung von Schutzeinrichtungen nachzukommen. Seit 5 Jahren sind Bund, Länder und Kommunen auch durch europäisches Recht dazu verpflichtet, Frauenhausplätze ohne Kosten für die Opfer zur Verfügung zu stellen. Wir fordern: Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt – jetzt!

Schutz für Alle

In Deutschland herrscht Terror, über den kaum gesprochen wird. Die Terroristen sind gewöhnliche Männer – vom Chef eines Unternehmens bis zum Lehrer, vom Servicemitarbeiter bis zum Polizisten, vom Arbeitslosen bis zum Studenten. Wogegen sich der Terror richtet? Gegen die Intimpartnerin, gegen die eigenen Kinder. In englischsprachigen Ländern wird diese Gewalt ganz offiziell „intimate Terrorism“ genannt. In Deutschland spricht man beschönigend von Häuslicher Gewalt. Wie auch immer die Gewalt genannt wird – ihre Folgen der körperlichen und psychischen Gewalt, der Drohungen und Beleidigungen sind dramatisch. Verletzungen, Angst, psychische Belastungen, Entwicklungsstörungen und körperliche Erkrankungen der Kinder, Verlust des Selbstwertgefühls, Verlust des zu Hauses, Flucht. Aber wohin? Frauenhäuser wollen und könnten allen bedrohten Frauen und ihren Kindern Schutz bieten. Aber sie werden durch staatliche Institutionen und Regeln daran gehindert. Bürokratische Hürden, lange Antragsverfahren für die Bewilligung eines Schutzplatzes, Auflagen und nicht zuletzt: die Finanzierung von viel zu wenig Frauenhausplätzen verhindern auch in NRW, dass alle Frauen, die vor der massiven Gewalt fliehen müssen, auch einen Schutzplatz erhalten. Das Grundgesetz, die Vereinten Nationen und seit 5 Jahren auch das europäische Recht in Form der Istanbul Konvention verpflichten Bund, Länder und Gemeinden dazu, Frauen und ihre Kinder konsequent vor Gewalt zu schützen. Dazu brauchen wir endlich mehr Schutzplätze – kostenlos und unbürokratisch. Wir fordern: Rauf die Plätze. Jetzt!

Schutz ohne Barrieren

Der Schutz vor Gewalt darf nicht von Einkommen und Vermögen, Aufenthaltsstatus, der Frage körperlicher und geistiger Behinderungen oder Beeinträchtigungen oder sonstigen Faktoren abhängen. Die Menschenrechte und nicht zuletzt die nationalen und europäischen Rechtsnormen verpflichten Bund, Länder und Gemeinden dazu, allen Frauen mit ihren Kindern Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Allen Frauen und ihren Kindern – ohne Ausnahme, ohne Barrieren, ohne  Voraussetzungen. Hierzu müssen alle Frauenhäuser endlich auch barrierefrei erreichbar und ausgestattet sein. Wir fordern: Der Staat muss die Schaffung von barrierefreien Schutzplätzen und einem Schutzangebot für alle Schutz suchenden Frauen und Kinder endlich umsetzen. Nicht in 10 Jahren, sondern jetzt!