Zugangshürden: Was bedeutet das eigentlich für die Frauen und Frauenhäuser?

Frauenhäuser haben die Aufgabe und den Auftrag, Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren haben, Schutz und Unterstützung anzubieten. 

Die Frauenhäuser in NRW kommen dieser Aufgabe mit innovativen Konzepten, engagierten Mitarbeiterinnen, aktiven Unterstützer*innen und unermüdlicher Energie nach.

Die den Alltag bestimmenden Rahmenbedingungen erschweren diesen Auftrag – es gibt zu wenig Frauenhausplätze in NRW und eine Einzelfallfinanzierung, die bestimmten Frauen den Zugang verwehrt.

Täglich rufen Frauen in Not in den Häusern an und können entweder wg. Platzmangel oder unzureichender Finanzierung nicht aufgenommen werden. 

Auf der Website www.frauen-info-netz.de ist zu sehen, wie viele Frauenhäuser aktuell Frauen aufnehmen können – die Übersicht dort veranschaulicht die prekäre Situation

Frauen mit Beeinträchtigungen stehen in der Regel großen Problemen gegenüber, angemessene Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Nur ein kleiner Teil der Häuser ist barrierefrei und die nötigen Fördermittel, diesen Missstand zu verändern, sind nicht in ausreichender Höhe vorhanden.  

Frauen, die wieder aus dem Frauenhaus ausziehen wollen und eine Wohnung suchen, stehen einem Wohnungsmarkt gegenüber, der es Ihnen fast unmöglich macht, bezahlbaren und in erreichbarer Nähe zur benötigten Infrastruktur, Wohnraum zu finden. 

Die meisten Frauenhäuser in unserem Land sind darauf angewiesen, den Landeszuschuss durch Spenden und eine Tagessatzvereinbarung mit der Kommune aufzustocken. Dieser Tagessatz kann über die Sozialhilfeträger wie Jobcenter oder Asylleistungsstellen geltend gemacht werden. 

Alle Frauen, denen eine Finanzierung über diese Stellen nicht möglich ist, müssen für ihren Frauenhausaufenthalt zu einem nicht unwesentlichen Teil selber aufkommen. Die Frauengruppen die das betrifft sind:

  • Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
  • Studentinnen und Auszubildende, 
  • EU-Bürgerinnen
  • Frauen mit eigenem Einkommen oder Vermögen wie z.B. Hausbesitz

All diese Frauen sind vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen. 

Die Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern suchen Wege, zumindest einen Teil dieser Frauen aufnehmen zu können. Aber es ist Aufgabe der Landesregierung, die nötigen Bedingungen zu schaffen, damit keine Frau nach einer Gewalterfahrung ohne Hilfe und Schutz bleibt.